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   BPatG, 18.10.2006 - 26 W (pat) 207/04   

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https://dejure.org/2006,35288
BPatG, 18.10.2006 - 26 W (pat) 207/04 (https://dejure.org/2006,35288)
BPatG, Entscheidung vom 18.10.2006 - 26 W (pat) 207/04 (https://dejure.org/2006,35288)
BPatG, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 26 W (pat) 207/04 (https://dejure.org/2006,35288)
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  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 26 W (pat) 207/04
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 26 W (pat) 207/04
    Maßgeblich ist letztlich, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung der beschreibenden Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (BGH GRUR 2004, 680, 681, Nr. 39-41 - BIOMILD).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 26 W (pat) 207/04
    Aus Voreintragungen des Wortes "POWERTEC" durch das Deutsche Patent- und Markenamt, noch dazu für andere Waren, kann ein Anspruch auf erneute Eintragung dieses Wortes nicht hergeleitet werden, weil selbst die Eintragung einer identischen Marke weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz zu einer anspruchsbegründenden Selbstbindung des Amtes führt; denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine reine Rechtsfrage (BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; ebenso zum Gemeinschaftsmarkenrecht: EuGH GRUR Int 2005, 1012, 1015, Nr. 47 - BioID).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 26 W (pat) 207/04
    Um die Unterscheidungskraft eines als solches nicht unterscheidungskräftigen Wortes herbeizuführen, muss die konkrete Gestaltungsform nicht nur grafisch ansprechend sein, sondern eine kennzeichnungskräftige Verfremdung des Gesamteindrucks der an sich schutzunfähigen Angabe bewirken (EuGH a. a. O. - BioID; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK), die von dem maßgeblichen Durchschnittsverbraucher auch ohne analysierende Betrachtungsweise ohne weiteres festgestellt werden kann (BPatG BlPMZ 2000, 423, 425 - COOL-MINT).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 26 W (pat) 207/04
    Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 f., Rdn 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 26 W (pat) 207/04
    Unterscheidungskraft i. S. d. vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 f., Rdn 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 26 W (pat) 207/04
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und/oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 18.10.2006 - 26 W (pat) 207/04
    Aus Voreintragungen des Wortes "POWERTEC" durch das Deutsche Patent- und Markenamt, noch dazu für andere Waren, kann ein Anspruch auf erneute Eintragung dieses Wortes nicht hergeleitet werden, weil selbst die Eintragung einer identischen Marke weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz zu einer anspruchsbegründenden Selbstbindung des Amtes führt; denn die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Ermessens-, sondern eine reine Rechtsfrage (BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; ebenso zum Gemeinschaftsmarkenrecht: EuGH GRUR Int 2005, 1012, 1015, Nr. 47 - BioID).
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